Den M2 melden Sie nicht beim IMPP an, sondern beim Landesprüfungsamt des Bundeslandes, in dem Ihre Hochschule liegt. Der Antrag muss bis zum 10. Januar (Frühjahrstermin) oder bis zum 10. Juni (Herbsttermin) eingehen. Der nächste Termin ist der 13. bis 15. April 2027, die Frist der 10. Januar 2027, ein Sonntag. Die Verwaltungsgebühr ist Landesrecht: Berlin nennt 60 Euro. Für Ärztinnen und Ärzte mit ausländischem Abschluss gelten andere Gebühren, in Niedersachsen 830 Euro für die Kenntnisprüfung und 595 Euro für die Fachsprachprüfung (Stand 01.01.2024).
Die Termine im Überblick
Der M2 findet zweimal im Jahr an bundeseinheitlichen Terminen statt, jeweils an drei aufeinanderfolgenden Tagen. Die Daten unten stammen aus dem Terminplan der Universitätsmedizin Göttingen; die offizielle Terminseite des IMPP ist die verbindliche Quelle.
| Termin | Prüfungstage | Antragsfrist | Stand |
|---|---|---|---|
| Herbst 2025 | 21. bis 23.10.2025 | 10.06.2025 | abgeschlossen |
| Frühjahr 2026 | 14. bis 16.04.2026 | 10.01.2026 | abgeschlossen, Ergebnisse veröffentlicht |
| Herbst 2026 | 06. bis 08.10.2026 | 10.06.2026 | abgeschlossen |
| Frühjahr 2027 | 13. bis 15.04.2027 | 10.01.2027 | nächster Termin |
| Herbst 2027 | nicht verifiziert | 10.06.2027 | Datum bei IMPP oder Landesprüfungsamt prüfen |
Die Antragsfristen ergeben sich aus § 10 ÄApprO: Eingang bis zum 10. Januar für den Frühjahrstermin und bis zum 10. Juni für den Herbsttermin. Die Prüfungszeit war im Herbst 2026 täglich 09:00 bis 14:00 Uhr (FAU Erlangen). Sie wird in der Ladung bestätigt.
Wer sich anmelden kann
Die Meldung ist frühestens im letzten Studienhalbjahr des geforderten Studienabschnitts möglich. Das Regierungspräsidium Baden-Württemberg nennt als Voraussetzungen für den Zweiten Abschnitt:
- sechs klinische Semester,
- alle Leistungsnachweise,
- eine viermonatige Famulatur,
- 22 Fächer einschließlich Wahlfach,
- 14 Querschnittsbereiche,
- fünf Blockpraktika.
Die Liste ist ein Beispiel aus einem Bundesland. Ob Ihre Hochschule weitere Bescheinigungen verlangt, erfahren Sie im Prüfungsamt Ihrer Fakultät, das den Antrag meist bündelt. Fragen Sie dort, ob Ihre Fakultät eigene, frühere Abgabetermine setzt.
Die Anmeldung in sechs Schritten
- Zuständiges Amt klären. Das Landesprüfungsamt Ihres Hochschulstandorts, nicht das Ihres Wohnorts. Die Seite Ihrer Fakultät nennt Adresse und Verfahren.
- Unterlagen zusammenstellen. Nach § 10 Abs. 4 Nr. 2 ÄApprO: Geburtsurkunde, Studienbuch, Bescheinigungen über Leistungsnachweise nach § 27 Abs. 1 bis 4, Nachweis der Famulatur nach § 7 und das Zeugnis über den bestandenen Ersten Abschnitt. Die Behörde setzt Fristen für fehlende Unterlagen.
- Antrag stellen. Schriftlich und fristgerecht. Berlin bietet einen Online-Antrag mit Anmeldebestätigung per E-Mail. Heben Sie die Bestätigung auf.
- Gebührenbescheid abwarten. Berlin verlangt Zahlung erst nach dem Bescheid, nicht vorher.
- Ladung kontrollieren. Berlin lädt mindestens sieben Tage vor der Prüfung. Prüfen Sie Namen, Datum, Ort und Beginn. Bringen Sie den Ausweis mit.
- Nachteilsausgleich oder Rücktritt regeln. Bei Behinderung oder chronischer Krankheit beantragen Sie den Nachteilsausgleich zusammen mit der Anmeldung und legen ein ärztliches Attest bei (Hinweis der FAU Erlangen). Ein Rücktritt nach der Zulassung ist nur mit wichtigem Grund möglich, zum Beispiel bei Krankheit.
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Gebühren: Was feststeht und was nicht
Es gibt keine bundeseinheitliche Prüfungsgebühr. Die Verwaltungsgebühr setzt jedes Bundesland selbst fest.
| Posten | Betrag | Stand und Hinweis |
|---|---|---|
| M2, Berlin (LAGeSo) | 60 Euro | Okt. 2026; zahlen erst nach Gebührenbescheid |
| M2, Berlin, Rücknahme vor Entscheidung | 30 Euro | Okt. 2026 |
| M2, andere Bundesländer | nicht verifiziert | Landesrecht, beim Landesprüfungsamt erfragen |
| Kenntnisprüfung Ärzte, Niedersachsen | 830 Euro | Stand 01.01.2024, Zahlung nach Aufforderung |
| Fachsprachprüfung Ärzte, Niedersachsen | 595 Euro | Stand 01.01.2024, Zahlung nach Aufforderung |
| Approbationsgebühr | nicht verifiziert | fällt separat nach Abschluss des Verfahrens an |
Für die Kenntnis- und die Fachsprachprüfung haben wir Zahlen nur aus Niedersachsen. Hamburg und Hessen nennen in den von uns gelesenen Merkblättern keine Beträge. Wenn Sie in einem anderen Land prüfen, fragen Sie die zuständige Stelle nach dem aktuellen Gebührenbescheid. Die Einzelheiten zum Ablauf finden Sie im Leitfaden zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachprüfung.
Rückwärts planen: Zeitplan für den Termin im April 2027
| Zeitpunkt | Aufgabe |
|---|---|
| bis Mitte Dezember 2026 | Zuständigkeit klären, Unterlagen prüfen, Fehlendes beantragen (Zeugnisse, Nachweise) |
| bis Ende Dezember 2026 | Antrag vollständig vorbereiten, Nachteilsausgleich mit Attest klären |
| bis spätestens Freitag, 8. Januar 2027 | Antrag einreichen; der 10. Januar ist ein Sonntag |
| Januar bis März 2027 | Gebührenbescheid, Zulassung, ggf. Nachreichungen |
| mindestens 7 Tage vor der Prüfung | Ladung (Beispiel Berlin) |
| 13. bis 15. April 2027 | Prüfung |
Dass der 10. Januar 2027 auf einen Sonntag fällt, ist kein Grund, auf eine Verlängerung zu hoffen. Die Behörden reagieren auf Fristen unterschiedlich. Reichen Sie vorher ein und sichern Sie sich einen Nachweis über den Eingang.
Fragen an das Landesprüfungsamt
Viele Verfahrensdetails regelt das Land, nicht die Approbationsordnung. Bevor Sie Ihren Zeitplan festlegen, sollten Sie diese Punkte schriftlich klären. Eine kurze E-Mail genügt, und die Antwort dient Ihnen als Nachweis.
- Verfahren und Form. Gibt es ein Online-Portal oder nur Papier, und zählt der Posteingang oder der Poststempel?
- Unterlagen. Welche Beglaubigungen sind nötig, und wie lange darf die Ausstellung von Bescheinigungen dauern, die Ihre Fakultät noch beibringen muss?
- Gebühr. Welcher Betrag fällt an, wann wird er fällig und was passiert bei einer Rücknahme des Antrags?
- Ladung. Wann und wie erhalten Sie die Einladung, per Post oder elektronisch, und wo steht der Prüfungsort?
- Nachteilsausgleich. Bis wann muss der Antrag mit Attest vorliegen, und welche Nachweise werden erwartet?
- Erkrankung am Prüfungstag. Welches Attest wird anerkannt, bis wann muss es vorliegen, und was bedeutet ein Rücktritt für Ihre Wiederholungsversuche?
Die letzte Frage ist die wichtigste und wird am häufigsten vergessen. Ein Rücktritt mit wichtigem Grund und ein Nichtbestehen können für die Zählung der Versuche unterschiedlich behandelt werden. Wie das Land die Fälle behandelt, erfahren Sie nur von der Behörde.
Häufige Fehler bei der Anmeldung
- Auf den letzten Tag gewartet. Fehlt am Stichtag ein Dokument, ist der Antrag unvollständig. Reichen Sie früh ein, damit die Behörde Nachforderungen stellen kann, solange Ihre Frist noch läuft.
- Falsche Behörde. Zuständig ist das Amt am Hochschulstandort. Wer zwischen Studium und Wohnort pendelt, verwechselt das leicht.
- Zahlung zu früh. Wenn die Behörde ausdrücklich erst nach dem Bescheid zahlen lässt, ist eine Vorauszahlung überflüssig und kann zu Zuordnungsproblemen führen.
- Keine Eingangsbestätigung. Ohne Beleg ist im Streitfall unklar, ob der Antrag rechtzeitig einging. Sichern Sie Bestätigung, Einschreiben oder Screenshot.
- Nachteilsausgleich zu spät. Ein Attest, das erst am Prüfungsmorgen vorgelegt wird, kann zu spät sein. Klären Sie es bei der Anmeldung.
- Adresse nicht aktuell. Die Ladung geht an die angegebene Anschrift. Ein Umzug im Frühjahr sollte dem Amt umgehend gemeldet werden.
Anmeldung und Lernplan zusammen denken
Die Frist des 10. Januar fällt mitten in die Lernphase für den Frühjahrstermin. Wer nach unserem 100-Tage-Plan arbeitet, startet am 4. Januar 2027 und sollte den Antrag deshalb bereits im Dezember abschließen. Das Ziel ist, dass im Januar weder Formulare noch Gebührenfragen Lernzeit kosten. Legen Sie sich eine Mappe mit Kopien aller Unterlagen und ein Dokument mit Ansprechpartnern, Aktenzeichen und Daten an. Sollte die Behörde Rückfragen stellen, haben Sie alles an einem Ort.
Für den Herbsttermin gilt dieselbe Logik mit der Frist am 10. Juni. Dort fällt die Lernphase in die Sommermonate, in denen Behörden und Fakultäten wegen Urlaubs langsamer antworten können. Das ist eine Planungshilfe aus der Erfahrung mit Fristen, keine Aussage über einzelne Ämter.
Wenn Sie wiederholen müssen
Wer den Zweiten Abschnitt nicht besteht, kann ihn höchstens zweimal wiederholen, und die Behörde lädt zum nächsten Termin ein (§ 20 ÄApprO). Wie dieses Verfahren praktisch aussieht, etwa ob Sie einen neuen Antrag stellen müssen, hängt vom Landesprüfungsamt ab. Fragen Sie vor der Fristenplanung nach, ob die Einladung automatisch erfolgt. Warten Sie nicht auf Post, wenn der nächste Termin naht.
Beispiel: Eine Anmeldung Schritt für Schritt
Zur Veranschaulichung eine fiktive Studierende in Berlin, die den Termin im April 2027 anpeilt. Die Daten sind unsere Annahmen, nur die Fristen stammen aus der Approbationsordnung.
- Anfang Dezember. Sie fragt im Prüfungsamt ihrer Fakultät, welche Bescheinigungen noch fehlen, und beantragt den Nachweis über den Ersten Abschnitt.
- Mitte Dezember. Sie lädt die Unterlagen im Online-Antrag des Landes hoch und speichert die Anmeldebestätigung, die per E-Mail eintrifft.
- Januar. Der Gebührenbescheid kommt. Sie zahlt die 60 Euro erst jetzt.
- März. Sie prüft die Ladung auf Namen, Datum und Ort, bestätigt den Prüfungsort und plant die Anreise.
- April. Prüfungstage mit Ausweis, Verpflegung und Ersatzbrille.
Das Beispiel zeigt: Der Aufwand liegt in der Vorbereitung der Unterlagen, nicht im Antrag selbst. Wer früh anfängt, hat im Januar Ruhe für den Lernplan.
Was bei Krankheit oder Verhinderung gilt
Wer am Prüfungstag erkrankt, sollte sofort handeln. Informieren Sie das Landesprüfungsamt noch am selben Tag, suchen Sie ärztliche Hilfe auf und lassen Sie sich ein Attest ausstellen, das die Prüfungsunfähigkeit für die betroffenen Tage bescheinigt. Welche Form das Amt verlangt und bis wann das Attest vorliegen muss, erfahren Sie nur von der Behörde. Wichtig ist, dass Sie nicht zunächst antreten und erst danach geltend machen, Sie seien krank gewesen. Wer den Prüfungsraum betritt, erklärt sich in der Regel prüfungsfähig. Klären Sie diese Frage vorab, bevor der Ernstfall eintritt.
Halten Sie am Ende alle Schriftstücke in einer Mappe zusammen: Antrag, Eingangsbestätigung, Gebührenbescheid, Zahlungsbeleg, Ladung und Schriftverkehr. Bei Rückfragen des Amtes sparen Sie so Zeit, und im Streitfall belegen Sie Fristen und Zahlungen.
Checkliste
- Landesprüfungsamt des Hochschulstandorts identifiziert,
- Fristen 10. Januar und 10. Juni notiert, eigener Puffer eingeplant,
- Unterlagen nach § 10 Abs. 4 Nr. 2 ÄApprO vollständig,
- Antrag eingereicht, Eingangsbestätigung gesichert,
- Gebühr erst nach Bescheid bezahlt,
- Ladung geprüft, Ausweis bereit,
- ggf. Attest für Nachteilsausgleich mit der Anmeldung eingereicht.
Wie Sie die Wochen bis zum Termin nutzen, steht im 100-Tage-Lernplan. Wie die Bestehensgrenze entsteht, erklärt dieser Leitfaden.
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Frequently asked questions
Bis wann muss ich mich zum M2 im April 2027 anmelden?
Der Antrag muss bis zum 10. Januar 2027 beim zuständigen Landesprüfungsamt eingehen. Der 10. Januar 2027 ist ein Sonntag. Reichen Sie deshalb spätestens in der Woche davor ein und sichern Sie sich eine Eingangsbestätigung.
Wann ist der Herbsttermin 2027?
Das Datum haben wir nicht verifiziert. Die Antragsfrist für den Herbsttermin ist nach § 10 ÄApprO der 10. Juni. Die offizielle Terminseite des IMPP und Ihr Landesprüfungsamt nennen die Prüfungstage.
Was kostet die Anmeldung zum M2?
Es gibt keine bundeseinheitliche Gebühr. Berlin erhebt 60 Euro und 30 Euro bei Rücknahme vor der Entscheidung (Stand Oktober 2026). Andere Länder können abweichen. Zahlen Sie erst nach dem Gebührenbescheid.
Welches Landesprüfungsamt ist zuständig?
Das des Bundeslandes, in dem Ihre Hochschule liegt. Der Wohnort spielt keine Rolle.
Kann ich nach der Zulassung noch zurücktreten?
Nur mit wichtigem Grund, zum Beispiel bei Krankheit. Fragen Sie sofort bei Ihrem Landesprüfungsamt nach den Nachweisen, die verlangt werden.
Wie beantrage ich einen Nachteilsausgleich?
Beantragen Sie ihn zusammen mit der Anmeldung und legen Sie ein ärztliches Attest bei. So verfahren Hochschulen wie die FAU Erlangen. Das Landesprüfungsamt entscheidet über den Antrag.