High-Yield heißt im M2: Themen, die in vielen Aufgaben vorkommen oder sich mit wenig Aufwand sicher abhaken lassen. Die größten Fächer sind Innere Medizin (rund 23 % der Fragen in einer Hochschulauswertung), Neurologie (rund 13 %) und Chirurgie (rund 11 %). Sichere Punkte liefern dagegen die kleinen Fächer und das Recht, weil dort der Stoff begrenzt und eindeutig ist. Diese Seite gibt die Fächerverteilung, eine Merkliste mit Paragrafen und die Aufgabenmuster, die das IMPP gern prüft.
Wie wir „High-Yield“ bestimmen
Das IMPP veröffentlicht keine Gewichte pro Fach. Wir stützen uns deshalb auf zwei Dinge: eine Auswertung der Medizinischen Fakultät Mannheim über die Fächerverteilung eines M2 (Summe rund 311 Fragen, die Zahlen schwanken von Jahr zu Jahr) und auf die Themenlisten des Gegenstandskatalogs GK 2. Eine zweite Sekundärquelle nennt etwas andere Anteile, etwa 20 % Innere und rund 10 % Pharmakologie. Lesen Sie die Prozentwerte daher als Größenordnung, nicht als Versprechen.
Ein Thema ist für uns High-Yield, wenn mindestens eines davon stimmt: Es kommt in vielen Domänen vor (Sepsis, Antikoagulation, Notfälle), es hat feste Entscheidungsregeln (Meldepflicht, Aufklärung, Todesfeststellung), oder es ist ein kleines Fach mit begrenztem Stoff. Die Zuordnung zu den zwölf Domänen sehen Sie im Hub.
Fächerverteilung in der Mannheimer Auswertung
| Fach | Fragen (Ø) | Anteil |
|---|---|---|
| Innere Medizin | 72,5 | ca. 23 % |
| Neurologie | 41,5 | ca. 13 % |
| Chirurgie | 35,5 | ca. 11 % |
| Pädiatrie | 20,8 | ca. 7 % |
| Dermatologie | 14,3 | ca. 5 % |
| Psychiatrie | 13,8 | ca. 4 % |
| Gynäkologie | 13,8 | ca. 4 % |
| Urologie | 13,0 | ca. 4 % |
| Orthopädie | 13,0 | ca. 4 % |
| Anästhesie | 11,0 | ca. 4 % |
| Pharmakologie | 9,5 | ca. 3 % |
| Hygiene | 8,3 | ca. 3 % |
| Augenheilkunde | 7,8 | ca. 3 % |
| Arbeitsmedizin | 7,3 | ca. 2 % |
| Sozialmedizin | 7,3 | ca. 2 % |
| Rechtsmedizin | 7,0 | ca. 2 % |
| Infektionserkrankungen | 5,8 | ca. 2 % |
| HNO | 4,8 | ca. 2 % |
| übrige (Humangenetik, Pathologie, Radiologie, Naturheilverfahren) | zusammen 3,9 | ca. 1 % |
Drei Lehren. Erstens: Innere Medizin ist ein Block aus mehreren Spezialfächern, deshalb verteilen wir sie auf drei Domänen. Zweitens: Chirurgie und Orthopädie zusammen erreichen etwa 16 %, das ist die größte unserer zwölf Domänen. Drittens: Die Fächer Hygiene, Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Rechtsmedizin und Auge ergeben zusammen rund 38 Fragen, also mehr als Psychiatrie und Gynäkologie zusammen. Wer sie auslässt, verschenkt Punkte.
Sichere Punkte: die Merkliste mit Paragrafen
Rechtsfragen im M2 haben meist eine eindeutige Antwort. Die folgenden Aussagen sind mit den Vorschriften auf gesetze-im-internet.de abgeglichen.
Patientenrechte (BGB)
- Die Patientenakte wird zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt, sofern keine andere Frist gilt (§ 630f Abs. 3).
- Berichtigungen in der Akte sind nur zulässig, wenn der Originalinhalt und der Zeitpunkt der Änderung erkennbar bleiben, auch in der elektronischen Akte (§ 630f Abs. 1).
- Aufklärung erfolgt mündlich durch den Behandelnden oder eine entsprechend ausgebildete Person, ergänzend in Textform. Sie muss rechtzeitig und verständlich sein, und unterschriebene Unterlagen sind in Kopie auszuhändigen (§ 630e).
- Aufklärung ist entbehrlich bei unaufschiebbaren Maßnahmen oder ausdrücklichem Verzicht (§ 630e Abs. 3). Alternativen sind zu nennen, wenn mehrere gleichermaßen indizierte Methoden wesentlich unterschiedliche Belastungen, Risiken oder Heilungschancen haben (Abs. 1).
- Minderjährige und Einwilligungsunfähige sind zusätzlich entsprechend ihrem Verständnis aufzuklären, soweit es ihrem Wohl nicht widerspricht (§ 630e Abs. 5).
- Beweislast (§ 630h): Der Behandelnde muss Einwilligung und ordnungsgemäße Aufklärung beweisen. Eine nicht dokumentierte wesentliche Maßnahme gilt als nicht durchgeführt. Bei grobem Behandlungsfehler wird die Kausalität vermutet.
- Notvertretungsrecht unter Ehegatten (§ 1358): längstens sechs Monate ab ärztlich dokumentiertem Beginn; nicht bei Getrenntleben, entgegenstehendem Willen, Vollmacht oder Betreuer; der Arzt bestätigt schriftlich die Voraussetzungen.
- Patientenverfügung (§ 1827): Schriftform, Volljährigkeit und Einwilligungsfähigkeit. Der Betreuer prüft, ob sie auf die aktuelle Lage passt. Sie ist jederzeit formlos widerrufbar und gilt unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung.
- Freiheitsentziehende Unterbringung durch den Betreuer (§ 1831): nur bei Gefahr der Selbsttötung oder Selbstschädigung oder notwendiger Behandlung bei fehlender Einsichtsfähigkeit, mit Genehmigung des Betreuungsgerichts. Ohne vorherige Genehmigung nur bei Gefahr im Verzug mit unverzüglicher Nachholung. Das gilt auch für längere mechanische Fixierung oder sedierende Medikation.
Strafrecht
- Schweigepflicht (§ 203 StGB): Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, bei Entgelt, Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht bis zu zwei Jahre. Sie gilt über den Tod hinaus. Weitergabe an Gehilfen oder erforderlich beauftragte Dienstleister ist kein „Offenbaren“, wenn sie zur Mitwirkung erforderlich ist.
- Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB): bei Unglücksfall, gemeiner Gefahr oder Not, wenn die Hilfe erforderlich, zumutbar und möglich ist.
- Schwangerschaftsabbruch (§ 218a StGB): Beratungsregelung, wenn die Beratungsbescheinigung mindestens drei Tage vor dem Eingriff vorliegt, ein Arzt den Eingriff durchführt und seit der Empfängnis höchstens zwölf Wochen vergangen sind. Medizinische Indikation ohne Fristgrenze. Kriminologische Indikation höchstens zwölf Wochen seit der Empfängnis.
Infektionsschutz (IfSG)
- Namentliche Meldung spätestens 24 Stunden nach Kenntnis an das zuständige Gesundheitsamt (§ 9 Abs. 3).
- Direktnachweis von Mycobacterium tuberculosis, Hepatitis B/C/D, Masern, Poliovirus, Tollwut, Influenza und Neisseria meningitidis aus sterilen Materialien sind namentlich laborpflichtig (§ 7 Abs. 1).
- Nichtnamentliche Labormeldung unter anderem für Treponema pallidum, HIV, Echinococcus und die konnatale Toxoplasmose (§ 7 Abs. 3).
- Besuchs- und Tätigkeitsverbot in Gemeinschaftseinrichtungen (§ 34 Abs. 1), unter anderem bei Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Keuchhusten, Scharlach, Impetigo contagiosa, Skabies und ansteckender Lungentuberkulose. Hinzu kommen Kinder unter sechs Jahren mit infektiöser Gastroenteritis.
- Wiederzulassung nach ärztlicher Feststellung, dass keine Weiterverbreitung mehr zu befürchten ist. Bei Ausscheidern bestimmter Erreger (Cholera, toxinbildende Corynebakterien, Salmonella Typhi/Paratyphi, Shigellen, EHEC) nur mit Zustimmung des Gesundheitsamts (§ 34 Abs. 2).
Transplantation und Todesfeststellung
- Erklärung zur Organspende ab 16 Jahren, Widerspruch ab 14 Jahren; bei widersprüchlichen Erklärungen gilt die jüngste (TPG § 2).
- Entnahme nur mit Einwilligung, nach Feststellung des Todes und durch einen Arzt. Unzulässig bei Widerspruch oder wenn der irreversible Ausfall der Gesamtfunktion von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm nicht festgestellt wurde (TPG § 3).
- Leichenschau ist Landesrecht. Am Beispiel Baden-Württemberg: Bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod wird die Leiche nicht entkleidet, die Polizei sofort verständigt und der Fundort möglichst unverändert gelassen. Notärzte und an der Behandlung beteiligte Ärzte stellen nur den Tod fest. Schreiben Sie in Antworten immer „nach dem Bestattungsrecht des Landes“.
Impfungen ändern sich jährlich. Zur STIKO-Empfehlung 2026 (Epidemiologisches Bulletin 4/2026) gehören laut Zusammenfassungen unter anderem der Sechsfachimpfstoff im 2+1-Schema und der Wegfall der PPSV23-Empfehlung. Prüfen Sie jede Zahl in der RKI-Tabelle selbst, bevor Sie sie auswendig lernen.
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Wie Sie die Merkliste lernen
Paragrafen prägen sich schlecht, wenn Sie sie einfach lesen. Drei Techniken haben sich bewährt.
- Fall zur Norm. Schreiben Sie zu jeder Vorschrift einen Ein-Satz-Fall: „Bewusstloser Patient, Ehefrau entscheidet“ gehört zu § 1358 BGB. Beim Kreuzen erkennen Sie die Vignette, dann ruft das Gedächtnis die Norm ab.
- Zahlen als Dreiergruppen. Fristen und Mengen (24 Stunden, sechs Monate, zehn Jahre) lernen Sie gesondert in einer Zahlenkarte. Prüfen Sie wöchentlich, ob Sie jede Zahl der richtigen Norm zuordnen.
- Vergleichstabellen. Namentliche und nichtnamentliche Meldung, Einwilligung und Notvertretung, Todesfeststellung und Leichenschau: Gegenüberstellungen verhindern Verwechslungen.
Planen Sie für die Merkliste keine großen Blöcke, sondern täglich zehn bis fünfzehn Minuten über den gesamten Lernplan. Dann sind die Normen im Examen so präsent wie das Vokabular der Inneren Medizin.
Priorisieren nach Gewicht und Lücke
Eine einfache Rechnung hilft bei der Wahl des nächsten Lernblocks. Schätzen Sie für jede Domäne Ihre Fehlerquote in gemischten Blöcken und multiplizieren Sie sie mit dem Gewicht. Das Ergebnis ist die Zahl der Punkte, die Sie dort pro Prüfung verschenken. Beginnen Sie mit der höchsten Zahl. Wiederholen Sie die Rechnung alle zwei Wochen, denn Ihre Lücken wandern. Die Aufteilung hilft auch gegen eine typische Verzerrung: Man lernt gern, was man schon kann.
Grenzen dieser Seite
Die Fächerverteilung stammt aus einer einzelnen Hochschulauswertung und einer zweiten Sekundärquelle mit abweichenden Anteilen. Das IMPP veröffentlicht keine Gewichte, und der Katalog GK 2 ändert sich mit seiner Auflage. Behandeln Sie die Prozentwerte deshalb als Größenordnung für die Zeitplanung. Entscheidend bleibt Ihre eigene Lücke: Ein Fach mit 4 % Anteil, in dem Sie bei 40 % richtig liegen, kostet mehr Punkte als ein Fach mit 10 %, in dem Sie bei 85 % sind. Priorisieren Sie nach der Formel Gewicht mal Fehlerquote, nicht nach Gewicht allein.
Die Rechtsnormen haben wir an den Texten auf gesetze-im-internet.de geprüft; Landesrecht (etwa Leichenschau, Unterbringung) variiert und gehört in Ihre Vorbereitung für das Bundesland, in dem Sie die Prüfung ablegen. Die Hinweise der Landesprüfungsämter und die Gesetze des Landes sind dafür maßgeblich.
Aufgabenmuster, die sich lohnen
- „Nächster diagnostischer Schritt“. Gefragt ist nicht die Diagnose, sondern die Handlung. Häufig ist die richtige Antwort die einfache, schnell verfügbare Untersuchung vor der aufwendigen, etwa EKG vor Koronarangiografie oder Sonografie vor CT.
- „Wahrscheinlichste Diagnose“. Hier zählen Leitsymptom, Alter und Konstellation. Suchen Sie das eine Detail in der Vignette, das die Differenzialdiagnosen trennt.
- „Welche Therapie ist kontraindiziert?“ Negativfragen. Lesen Sie die Frage zweimal. Häufig geht es um Niereninsuffizienz, Schwangerschaft oder Interaktionen.
- Notfallalgorithmen. Reihenfolge der Maßnahmen bei Anaphylaxie, Reanimation, Polytrauma. Orientierung geben ERC/GRC 2025 und das ATLS-Schema.
- Meldepflicht und Verbote. Wer meldet, was, wem, in welcher Frist. Dazu die Verbote nach § 34 IfSG.
- Leitlinienschwellen. Hypertonieziele, HbA1c-Ziele, Antibiotikadauer. Lernen Sie diese Zahlen direkt aus der aktuellen AWMF-Leitlinie, nicht aus Zusammenfassungen.
High-Yield nach Domäne
Die folgende Auswahl zeigt je Domäne zwei bis drei Themen, die in vielen Aufgaben auftauchen. Die vollständigen Themenlisten stehen auf den Domänenseiten.
| Domäne | High-Yield-Themen |
|---|---|
| Kardiologie, Angiologie, Pneumologie | Akutes Koronarsyndrom, Herzinsuffizienz, Vorhofflimmern, Lungenarterienembolie |
| Gastro, Nephro, Endokrinologie | GI-Blutung, Diabetes mit Komplikationen, akutes Nierenversagen, Elektrolyte |
| Hämatologie, Onkologie, Rheuma, Infektiologie | Sepsis, Anämien, Lymphome, onkologische Notfälle |
| Neurologie | Schlaganfall, Epilepsie, Kopfschmerzen, Polyneuropathie |
| Chirurgie, Unfallchirurgie, Orthopädie | Akutes Abdomen, Polytrauma, Frakturen, perioperative Komplikationen |
| Recht, Ethik, Public Health | Aufklärung, Betreuungsrecht, Leichenschau, IfSG, Screening, Studienbewertung |
Die übrigen sechs Domänen finden Sie über den Hub. Weiter geht es mit dem 100-Tage-Lernplan, der die Domänen nach Gewicht auf Lerntage verteilt.
Frequently asked questions
Welches Fach hat im M2 die meisten Fragen?
Innere Medizin. In einer Mannheimer Auswertung waren es im Mittel 72,5 von rund 311 Fragen, etwa 23 %. Es folgen Neurologie (41,5) und Chirurgie (35,5). Die Zahlen schwanken von Jahr zu Jahr, das IMPP veröffentlicht keine Gewichte.
Lohnen sich kleine Fächer wie Dermatologie, Auge oder Rechtsmedizin?
Ja. Sie haben begrenzten Stoff und eindeutige Antworten. Hygiene, Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Rechtsmedizin und Augenheilkunde ergeben zusammen rund 38 Fragen in der ausgewerteten Verteilung.
Wie sicher sind die Prozentwerte der Fächer?
Sie sind eine Größenordnung. Eine zweite Sekundärquelle nennt etwa 20 % Innere und rund 10 % Pharmakologie. Das IMPP selbst veröffentlicht keine Gewichte pro Fach.
Muss ich die STIKO-Tabelle auswendig lernen?
Sie sollten die aktuelle Empfehlung kennen, aber Zahlen immer an der RKI-Tabelle prüfen. Die STIKO-Empfehlungen 2026 erschienen im Epidemiologischen Bulletin 4/2026.
Gilt die Leichenschau-Regelung in ganz Deutschland gleich?
Nein. Die Leichenschau ist Landesrecht. Kennzeichnen Sie Antworten im Zweifel mit „nach dem Bestattungsrecht des Landes“. Unsere Beispiele stammen aus Baden-Württemberg.