Hämatologie, Onkologie, Rheumatologie und Infektiologie umfassen in unserer Gewichtung rund 10 % des M2, etwa 32 von 320 Aufgaben. Die Domäne ist breit und hat zwei Schwerpunkte, die verlässlich Punkte bringen: Notfälle wie Sepsis, Tumorlysesyndrom und Rückenmarkskompression, und das Meldewesen nach Infektionsschutzgesetz. Dazu kommen Laborbilder, Therapieentscheidungen bei Anämien, Lymphomen und Kollagenosen und die Frage, wer was wann meldet. Die Gewichtung ist eine redaktionelle Näherung.
Vier Fächer, zwei Denkweisen
Hämatologie und Onkologie arbeiten mit Blutbild, Ausstrich und Staging. Rheumatologie und Infektiologie arbeiten mit Autoantikörpern, Erregern und Resistenzen. Die Denkweisen unterscheiden sich, die Aufgaben verbinden sie aber: Eine Neutropenie nach Chemotherapie ist ein onkologisches und ein infektiologisches Problem, eine Vaskulitis ein rheumatologisches und ein nephrologisches.
Die Größe der Themenliste täuscht. Nur einen Teil der Themen sollten Sie tief lernen, den anderen reicht ein sicherer Überblick. Die hohen Erträge liegen bei den Notfällen, bei häufigen Erkrankungen wie Eisenmangelanämie und rheumatoider Arthritis und beim IfSG.
Themen und Prüfungslogik
| Thema | Was gefragt wird |
|---|---|
| Anämien | Einteilung nach MCV, Eisenmangel, Vitamin-B12-Mangel, Hämolyse; Ursachensuche vor Therapie |
| Akute und chronische Leukämien | Leitbefunde im Blutbild, Notfalltherapie, Hyperleukozytose |
| Maligne Lymphome | Hodgkin gegen Non-Hodgkin, B-Symptome, Staging |
| Multiples Myelom | CRAB-Kriterien, Immunfixation, Komplikationen |
| Gerinnungsstörungen und Thrombozytopenien | Unterscheidung nach Labor, heparininduzierte Thrombozytopenie, Blutungsnotfall |
| Transfusionsmedizin | Blutgruppenverträglichkeit, Transfusionsreaktionen, Maßnahmen bei Verdacht |
| Onkologische Notfälle | Tumorlysesyndrom, Rückenmarkskompression, obere Einflussstauung, Hyperkalzämie |
| Palliativmedizin und Tumorschmerz | Stufenschema, Begleitmedikation, Symptomkontrolle, Haltung am Lebensende |
| Rheumatoide Arthritis, Spondyloarthritiden | Leitbefunde, Labor, Basistherapie, Biologika |
| Kollagenosen und Vaskulitiden | Autoantikörper-Zuordnung, Organbeteiligung, Notfalltherapie |
| Gicht und Arthrose | akuter Anfall, Dauertherapie, Abgrenzung zur septischen Arthritis |
| Sepsis und septischer Schock | Erkennen, Blutkulturen, frühe Antibiotikagabe, Fokussanierung |
| HIV-Infektion und opportunistische Infektionen | Diagnostik, Indikator-Erkrankungen, Prophylaxe, Meldeart |
| Tuberkulose | Diagnostik, Isolierung, Meldepflicht, Umgebungsuntersuchung |
| Harnwegsinfektionen und Pyelonephritis | unkompliziert gegen kompliziert, Diagnostik, Antibiotikawahl |
| Meningitis und Enzephalitis (infektiologisch) | Erreger nach Alter, Lumbalpunktion und Bildgebung, Therapie und Prophylaxe der Kontaktpersonen |
| Reisemedizin und Tropenkrankheiten | Malaria bei Fieber nach Reise, Impfberatung |
| Hygiene, Krankenhausinfektionen, multiresistente Erreger | Isolierung, Händehygiene, Screening, Antibiotic Stewardship |
Deutscher Rahmen: Leitlinien und Infektionsschutz
Für Sepsis und viele Infektionen gibt es S3-Leitlinien, die Sie im AWMF-Register finden. Die STIKO-Empfehlungen 2026 (Epidemiologisches Bulletin 4/2026) regeln die Impfungen. Beim Meldewesen gelten die folgenden verifizierten Regeln des Infektionsschutzgesetzes:
- Namentliche Meldung spätestens 24 Stunden nach Kenntnis an das zuständige Gesundheitsamt (§ 9 Abs. 3 IfSG).
- Namentlich laborpflichtig sind unter anderem der Direktnachweis von Mycobacterium tuberculosis, Hepatitis B, C und D, Masern, Poliovirus, Tollwut, Influenza und Neisseria meningitidis aus sterilen Materialien (§ 7 Abs. 1).
- Nichtnamentliche Labormeldung gilt unter anderem für Treponema pallidum (Syphilis), HIV, Echinococcus und die konnatale Toxoplasmose (§ 7 Abs. 3).
- Tätigkeitsverbot in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 34 Abs. 1, etwa bei Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Keuchhusten, Scharlach, Skabies und ansteckender Lungentuberkulose. Die Wiederzulassung setzt die ärztliche Feststellung voraus, dass keine Weiterverbreitung mehr zu befürchten ist.
Drei typische Fallen
- Namentlich oder nichtnamentlich. HIV und Syphilis werden nichtnamentlich gemeldet, Tuberkulose und Hepatitis B und C namentlich. Aufgaben fragen nach der Art der Meldung, nach dem Meldenden und nach der Frist. Lernen Sie die Listen, nicht die Einzelfälle.
- Zeit bis zur Antibiotikagabe. Bei Sepsis ist die Reihenfolge Blutkulturen, dann sofort Antibiotika, dann Fokussuche. Eine Option, die erst weitere Diagnostik fordert, ist in der Vignette mit Schockzeichen meist falsch.
- Notfall erkennen statt Diagnose benennen. Rückenschmerz bei Tumorpatienten mit Gefühlsstörung oder Blasenstörung ist ein onkologischer Notfall. Die Aufgabe fragt nach der sofortigen Bildgebung und Therapie, nicht nach dem Tumortyp.
So wiederholen Sie die Domäne
- Fünf Lerntage: Tag 1 Anämien und Gerinnung, Tag 2 Leukämie, Lymphom, Myelom, Onkologie-Notfälle, Tag 3 Rheumatologie, Tag 4 Sepsis, HIV, Tuberkulose, Tag 5 übrige Infektionen, Hygiene und Meldewesen.
- Meldewesen als Tabelle. Eine Seite mit den Listen aus § 7 und § 34 IfSG, zweimal pro Woche aus dem Gedächtnis ausfüllen.
- Autoantikörper-Matrix. Welcher Antikörper gehört zu welcher Erkrankung? Eine Tabelle genügt.
- Blutbilder bewerten. Trainieren Sie 20 Blutbilder mit MCV, Retikulozyten, Ferritin und Hämolyseparametern.
Drei Denkwege aus Aufgabenmustern
Die folgenden Muster sind eigene Beispiele zur Veranschaulichung, keine Prüfungsfragen und keine Antwortoptionen. Sie zeigen, in welcher Reihenfolge Sie eine Vignette lesen und entscheiden.
Fieber nach Chemotherapie
Neutropenisches Fieber ist ein Notfall, auch wenn der Patient zunächst gut aussieht. Die Reihenfolge lautet: Blutkulturen und Fokussuche, dann ohne Verzug eine kalkulierte Breitspektrum-Antibiotikatherapie nach Leitlinie. Optionen, die abwarten, bis Befunde vorliegen, sind falsch. Bei der Auswahl zählen Risikofaktoren und frühere Erreger.
Rückenschmerz bei bekanntem Tumor
Neu aufgetretene Gefühlsstörung, Kraftverlust in den Beinen oder Blasenstörung bei Rückenschmerz und Tumorleiden bedeuten bis zum Beweis des Gegenteils eine Rückenmarkskompression. Die Aufgabe will die sofortige Notfallbildgebung, meist eine MRT, und die schnelle Einleitung der Therapie. Ein „abwartendes Vorgehen mit Analgetika“ ist die klassische falsche Option.
Ein Labor meldet einen Erregernachweis
Hier gilt das Meldewesen: Direktnachweis von Tuberkulose ist namentlich laborpflichtig, HIV wird nichtnamentlich gemeldet, die namentliche Meldung erfolgt spätestens 24 Stunden nach Kenntnis an das Gesundheitsamt. Fragt die Aufgabe nach dem Tätigkeitsverbot, wechseln Sie zu § 34 IfSG und prüfen, ob eine Gemeinschaftseinrichtung betroffen ist.
Selbsttest in Stichworten
Beantworten Sie diese Fragen mündlich, ohne Unterlagen. Wo Sie stocken, liegt Ihr nächster Lernblock. Es sind Prüfimpulse, keine Multiple-Choice-Aufgaben.
- Wie ordnen Sie eine Anämie nach MCV und weiteren Parametern ein?
- Welche Notfälle gibt es in der Onkologie, und wie lautet jeweils der erste Schritt?
- Welche Befunde sprechen für Vaskulitis oder Kollagenose, welche für Arthritis?
- Wie ist die Sepsis definiert, und welche Maßnahmen gehören in die erste Stunde?
- Was gilt für die Meldung von Tuberkulose und HIV?
- Welche Untersuchungen sind vor einer Immunsuppression nötig?
Checkliste vor dem Examen
- Sie wissen, welche Erreger namentlich und welche nichtnamentlich gemeldet werden und binnen welcher Frist.
- Sie erkennen onkologische Notfälle und nennen die erste Maßnahme.
- Sie können eine Anämie über das Blutbild einordnen.
- Sie beherrschen die ersten Schritte bei Sepsis.
Verwandte Domänen: Recht und Public Health (Meldewesen im Zusammenhang) und Neurologie (Meningitis). Gesamtübersicht im Hub.
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Frequently asked questions
Wie viele M2-Aufgaben gehören zu dieser Domäne?
Nach unserer Näherung rund 10 %, etwa 32 von 320. Das IMPP veröffentlicht keine Fachgewichte.
Binnen welcher Frist werden namentliche Meldungen abgegeben?
Spätestens 24 Stunden nach Kenntnis an das zuständige Gesundheitsamt (§ 9 Abs. 3 IfSG).
Wie werden HIV und Syphilis gemeldet?
Nichtnamentlich (§ 7 Abs. 3 IfSG). Tuberkulose und Hepatitis B und C sind beim direkten Nachweis namentlich laborpflichtig (§ 7 Abs. 1).
Welche Impfungen sind hier relevant?
Die aktuelle STIKO-Empfehlung 2026 (Epidemiologisches Bulletin 4/2026). Prüfen Sie Zahlen in der RKI-Tabelle selbst, bevor Sie sie auswendig lernen.