Gynäkologie und Geburtshilfe tragen in unserer Gewichtung rund 5 % zum M2 bei, etwa 16 von 320 Aufgaben. Die Mannheimer Auswertung nennt 13,8 von rund 311 Fragen, also etwa 4 %. Das Fach vereint Notfälle in der Schwangerschaft, Früherkennung und Tumoren sowie klar geregelte Rechtsfragen wie den Schwangerschaftsabbruch nach § 218a StGB. Die rechtlichen Fristen sind ein verlässlicher Punktebringer, weil sie eindeutig sind und im Gesetz stehen. Die Gewichte sind redaktionelle Näherungen.
Zwei Fächer in einer Domäne
Die Geburtshilfe fragt vor allem nach Notfällen und Vorsorge: Wie erkennen Sie eine Präeklampsie, wie gehen Sie bei einer Blutung im dritten Trimenon vor, was gilt bei Medikamenten in der Schwangerschaft? Die Gynäkologie fragt nach Früherkennung, Tumoren und Zyklusstörungen. Beide Teile überschneiden sich mit Onkologie, Infektiologie und Pharmakologie.
Viele Aufgaben bringen zwei Patientinnen in eine Vignette: Mutter und Kind. Beim Medikament entscheidet die Verträglichkeit für den Fetus, bei der Infektion die Übertragung auf das Neugeborene.
Themen und Prüfungslogik
| Thema | Was gefragt wird |
|---|---|
| Schwangerenvorsorge nach Mutterschafts-Richtlinien | Untersuchungen, Screening, Beratung, Ultraschall |
| Gestationsdiabetes | Screening, Diagnostik, Therapie, Geburtsplanung |
| Präeklampsie, Eklampsie, HELLP-Syndrom | Diagnosekriterien, Magnesium, Blutdruckeinstellung, Entbindungszeitpunkt |
| Blutungen in der Schwangerschaft | Placenta praevia gegen vorzeitige Plazentalösung, Vorgehen, keine vaginale Untersuchung bei Verdacht auf Praevia |
| Extrauteringravidität | Leitsymptome, β-hCG und Sonografie, Therapie, Notfall bei Ruptur |
| Geburtsverlauf und Geburtskomplikationen | Geburtsstillstand, Schulterdystokie, Nabelschnurvorfall, Lageanomalien |
| Postpartale Blutung | Ursachen nach den vier T, Stufenvorgehen |
| Wochenbett und Stillzeit | Normalverlauf, Komplikationen, Mastitis, Arzneimittel in der Stillzeit |
| Schwangerschaftsabbruch nach § 218a StGB | Beratungsregelung, Indikationen, Fristen, Ärztliche Pflichten |
| Kontrazeption | Methoden, Zuverlässigkeit, Kontraindikationen, Notfallkontrazeption |
| Endometriose und Myome | Symptome, Diagnostik, Therapie, Kinderwunsch |
| Zyklusstörungen und Menopause | Primäre gegen sekundäre Amenorrhö, Hormontherapie, Nutzen und Risiko |
| Zervixkarzinom und Früherkennung | Screening, HPV, Befundeinteilung, Vorgehen bei auffälligem Abstrich |
| Mamma- und Ovarialkarzinom | Risikofaktoren, Früherkennung, Diagnostik, genetische Beratung |
| Infektionen in der Schwangerschaft | Toxoplasmose, CMV, B-Streptokokken; Screening, Prophylaxe, Meldung |
| Rhesusprophylaxe und Pränataldiagnostik | Indikation, Zeitpunkt, Aufklärung, Methoden |
Der Rechtsrahmen: § 218a StGB und Meldungen
Der Schwangerschaftsabbruch ist ein klassisches Prüfungsthema, weil das Gesetz klare Kriterien nennt. Nach § 218a StGB gilt:
- Beratungsregelung (Abs. 1): Der Tatbestand entfällt, wenn eine Beratungsbescheinigung mindestens drei Tage vor dem Eingriff vorliegt, der Eingriff durch einen Arzt erfolgt und seit der Empfängnis höchstens zwölf Wochen vergangen sind.
- Medizinische Indikation (Abs. 2): ohne Fristgrenze bei Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren.
- Kriminologische Indikation (Abs. 3): nach Sexualdelikten (§§ 176 bis 178 StGB), höchstens zwölf Wochen seit der Empfängnis.
- Abs. 4: Die Schwangere bleibt bei einem Eingriff durch einen Arzt nach Beratung bis 22 Wochen seit der Empfängnis straflos. Das Gericht kann bei besonderer Bedrängnis von Strafe absehen.
Zum Infektionsschutz: Die konnatale Toxoplasma-gondii-Infektion, HIV und Syphilis (Treponema pallidum) sind nichtnamentlich zu melden (§ 7 Abs. 3 IfSG). Zur Früherkennung gilt die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie des G-BA, zur Schwangerenvorsorge die Mutterschafts-Richtlinie. Altersgrenzen, Intervalle und Ultraschall-Zeitfenster haben wir nicht an den Richtlinien verifiziert und nennen sie nicht; lernen Sie sie aus dem Originaltext. Die Rhesusprophylaxe und die Medikamentenwahl in Schwangerschaft und Stillzeit vertieft die Pharmakologie.
Drei typische Fallen
- Fristen vermischt. Zwölf Wochen seit der Empfängnis gelten für die Beratungsregelung und die kriminologische Indikation, die medizinische Indikation hat keine Fristgrenze, und die 22 Wochen nach Abs. 4 sind ein anderer Fall. Lernen Sie die Zuordnung als Tabelle.
- Blutung ohne Schmerz gegen Blutung mit Schmerz. Schmerzlose, hellrote Blutung im dritten Trimenon spricht für Placenta praevia, schmerzhafte mit hartem Uterus für die vorzeitige Plazentalösung. Die Aufgabe fragt nach dem ersten Schritt und danach, was Sie nicht tun dürfen.
- Medikament in der Schwangerschaft. Die scheinbar passende Therapie ist embryotoxisch oder in der Stillzeit ungeeignet. Prüfen Sie jede Option auf Schwangerschafts- und Stillzeit-Eignung.
So wiederholen Sie die Domäne
- Zwei Lerntage: Tag 1 Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, Rhesus; Tag 2 Gynäkologie, Früherkennung, Tumoren, Kontrazeption, Recht.
- 218a-Tabelle. Vier Zeilen, Kriterien nebeneinander, regelmäßig ausfüllen.
- Notfälle trennen. Eine Karte für Präeklampsie, Blutung, Extrauteringravidität, Geburtsnotfälle mit Leitsymptom, Maßnahme und Fehler.
- Richtlinien im Original lesen. Eine Stunde mit Mutterschafts- und Krebsfrüherkennungs-Richtlinie spart später Rätselraten.
Drei Denkwege aus Aufgabenmustern
Die folgenden Muster sind eigene Beispiele zur Veranschaulichung, keine Prüfungsfragen und keine Antwortoptionen. Sie zeigen, in welcher Reihenfolge Sie eine Vignette lesen und entscheiden.
Schmerzlose Blutung im dritten Trimenon
Schmerzlos und hellrot spricht für eine Placenta praevia. Der erste Schritt ist die Sonografie und die Überwachung von Mutter und Kind, nicht die vaginale Untersuchung. Bei starker Blutung stehen Stabilisierung und die Entbindungsentscheidung im Vordergrund.
Unterbauchschmerz und Amenorrhö
Ein positiver Schwangerschaftstest mit Schmerz und fehlendem intrauterinem Befund lenkt auf die Extrauteringravidität. Bei Instabilität oder Ruptur ist die Operation der Weg, bei stabiler Lage kommen β-hCG-Verlauf und Therapieoptionen in Frage.
Erhöhter Blutdruck und Kopfschmerz in der Schwangerschaft
Hier geht es um die Präeklampsie und ihre Komplikationen. Die Aufgabe prüft Diagnosekriterien, Magnesiumgabe bei drohender Eklampsie, antihypertensive Therapie mit schwangerschaftsgeeigneten Mitteln und den Entbindungszeitpunkt. Achten Sie auf Warnzeichen wie Oberbauchschmerz und Laborveränderungen als Hinweis auf ein HELLP-Syndrom.
Selbsttest in Stichworten
Beantworten Sie diese Fragen mündlich, ohne Unterlagen. Wo Sie stocken, liegt Ihr nächster Lernblock. Es sind Prüfimpulse, keine Multiple-Choice-Aufgaben.
- Welche Untersuchungen gehören zur regulären Schwangerenvorsorge?
- Wie grenzen Sie Placenta praevia, Plazentalösung und Uterusruptur voneinander ab?
- Welche Kriterien definieren Präeklampsie, und was folgt bei Eklampsiegefahr?
- Welche Fristen und Voraussetzungen nennt § 218a StGB?
- Welche Infektionen in der Schwangerschaft sind meldepflichtig oder screeningpflichtig?
- Welche Medikamente sind in Schwangerschaft und Stillzeit zu vermeiden?
Checkliste vor dem Examen
- Sie ordnen die Voraussetzungen des § 218a StGB den Absätzen zu.
- Sie unterscheiden Schwangerschaftsblutungen nach Leitsymptom und kennen den ersten Schritt.
- Sie kennen die meldepflichtigen Infektionen in der Schwangerschaft und die Art der Meldung.
- Sie prüfen Medikamente auf Eignung in Schwangerschaft und Stillzeit.
Verwandt: Pädiatrie und Recht und Ethik.
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Frequently asked questions
Welche Fristen gelten beim Schwangerschaftsabbruch nach § 218a StGB?
Beratungsregelung (Abs. 1): Beratungsbescheinigung mindestens drei Tage vor dem Eingriff, Eingriff durch einen Arzt, höchstens zwölf Wochen seit der Empfängnis. Medizinische Indikation (Abs. 2): ohne Fristgrenze. Kriminologische Indikation (Abs. 3): höchstens zwölf Wochen seit der Empfängnis. Abs. 4: straflos bis 22 Wochen seit der Empfängnis nach Beratung, bei Eingriff durch einen Arzt.
Welche Infektionen in der Schwangerschaft sind nichtnamentlich zu melden?
Nach § 7 Abs. 3 IfSG unter anderem die konnatale Toxoplasma-gondii-Infektion sowie HIV und Treponema pallidum. Die Meldung erfolgt durch das Labor.
Muss ich Altersgrenzen der Früherkennung kennen?
Ja, aus der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie des G-BA. Wir nennen hier keine Altersgrenzen und Intervalle, weil wir sie nicht verifiziert haben. Lernen Sie sie aus dem Originaltext.
Wie viele Aufgaben gehören zu dieser Domäne?
Nach unserer Näherung rund 5 %, etwa 16 von 320. Eine Mannheimer Auswertung nennt 13,8 von rund 311 Fragen, etwa 4 %.