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Kenntnisprüfung für ausländische Ärztinnen und Ärzte: Ablauf, Inhalte und Bundesländer

Die Kenntnisprüfung ist mündlich-praktisch und kein Multiple-Choice-Examen. Der Leitfaden beschreibt den Ablauf an einem Prüfungstag, die Inhalte, die Unterschiede zwischen Bundesländern und den Stand der Reform von 2026.

Updated October 2026. 8 min read

Die Kenntnisprüfung ist die mündlich-praktische Prüfung für Ärztinnen und Ärzte mit ausländischem Abschluss, bei denen die Behörde wesentliche Ausbildungsunterschiede festgestellt hat (§ 3 Abs. 3 BÄO). Sie dauert einen Tag und besteht aus einer Patientenvorstellung mit schriftlichem Bericht und einem Prüfungsgespräch in Innerer Medizin und Chirurgie. Sie ist auf Deutsch, kein Multiple-Choice-Test, und höchstens zweimal wiederholbar. Ablauf und Gebühren unterscheiden sich je nach Bundesland. Ein Reformgesetz vom Mai 2026 soll die Prüfung für Drittstaaten-Ärzte zum Regelfall machen; die Verordnung dazu lag zuletzt als Entwurf vor.

Wer die Kenntnisprüfung ablegt

Wer außerhalb der EU Medizin studiert hat, braucht für die deutsche Approbation den Nachweis, dass seine Ausbildung gleichwertig ist. Stellt die Behörde wesentliche Unterschiede fest, die auch durch ärztliche Berufspraxis nicht ausgeglichen sind, ist die Kenntnisprüfung der Weg. So beschreibt es das Informationsblatt aus Niedersachsen mit Verweis auf § 3 Abs. 3 der Bundesärzteordnung und § 37 der Approbationsordnung für Ärzte. Den gesamten Ablauf von der Antragstellung bis zur Approbation finden Sie im Leitfaden Approbation für Ausländer.

Die Kenntnisprüfung ist nicht der M2. Sie fragt keine 320 Multiple-Choice-Aufgaben ab, sondern prüft am konkreten Fall, ob Sie wie eine Berufsanfängerin oder ein Berufsanfänger in Deutschland arbeiten können. Die Fachsprachprüfung ist ebenfalls etwas anderes: Sie prüft die Sprache, nicht das Wissen. Dazu unser Leitfaden zur Fachsprachprüfung.

Der Ablauf an einem Prüfungstag

Die Länder regeln die Organisation selbst, der Kern ist aber ähnlich. Die Angaben in diesem Abschnitt stammen aus den Merkblättern aus Niedersachsen, Hamburg und Hessen und gelten dort. Prüfen Sie immer das Merkblatt Ihres Bundeslandes.

  1. Anamnese und Untersuchung. Sie befragen und untersuchen einen Patienten unter Aufsicht eines Prüfers. In Niedersachsen ist das ein Simulationspatient, in Hessen ein Schauspielpatient. Hamburg nennt höchstens 30 Minuten für Anamnese und Untersuchung.
  2. Schriftlicher Bericht. Danach erstellen Sie einen Bericht mit Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan und Epikrise. Hamburg setzt dafür höchstens 60 Minuten an. In Niedersachsen wird der Bericht von einem Kommissionsmitglied gegengezeichnet und von den Prüfern bewertet.
  3. Prüfungsgespräch. In Niedersachsen erfolgt es als Gruppenprüfung mit höchstens vier Kandidaten, je 60 bis 90 Minuten pro Person. Zuerst gibt es Fragen zur Patientenvorstellung, danach fächerübergreifende praktische Aufgaben zu wichtigen Krankheitsbildern. Hessen nennt eine mündliche Prüfung in Innerer Medizin, Chirurgie und einem Defizitfach, etwa Allgemeinmedizin oder Psychosomatik.
  4. Entscheidung. Die Kommission bewertet in der Gesamtbetrachtung. In Niedersachsen muss sie sowohl die Patientenvorstellung als auch die Leistungen in den Prüfungsbereichen als bestanden werten. Leistungen mit Mängeln können noch bestanden sein, wenn sie den Anforderungen genügen.

Die Prüfung findet in deutscher Sprache statt, und bewertet wird auch die ärztliche Gesprächsführung. Wie Sie mit dem Patienten sprechen, zählt also mit.

Prüfungsinhalte

Pflichtfächer sind Innere Medizin und Chirurgie. Ergänzend berücksichtigt werden Notfallmedizin, klinische Pharmakologie und Pharmakotherapie, bildgebende Verfahren, Strahlenschutz und Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung. Die Behörde kann nach Niedersachsen zusätzlich ein Fach oder einen Querschnittsbereich festlegen, wenn dort wesentliche Unterschiede festgestellt wurden.

Ihr Feststellungsbescheid (Bescheid über wesentliche Unterschiede) kann zusätzliche Fächer nennen. Lesen Sie ihn genau und stimmen Sie die Vorbereitung darauf ab.

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Bundesländer: Was wir verifiziert haben

Die Zuständigkeit für Anerkennung und Prüfung liegt bei den 16 Ländern. Die folgende Tabelle enthält nur Angaben aus Primärdokumenten, die wir am 21. Oktober 2026 gelesen haben. Wo eine Angabe fehlt, haben wir sie nicht ergänzt.

BundeslandWer organisiertVerifizierte Angaben
NiedersachsenNiZzA, gemeinsam mit der Ärztekammer NiedersachsenPrüfungsort Hannover; mindestens zweimal jährlich angeboten; Warteliste, derzeit mehrere Monate; Gebühr 830 Euro (Stand 01.01.2024), Zahlung erst nach Aufforderung; Ladung spätestens fünf Kalendertage vorher; Prüfung innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung ablegbar; zwei Wiederholungen
HamburgLandesprüfungsamt für Heilberufe; Ärztekammer Hamburg koordiniertVerbindliche Anmeldung mit Lebenslauf als PDF per E-Mail; Wunsch-Zweimonatszeitraum; ein Prüfungstag; mindestens 60, höchstens 90 Minuten; Gebühren der Ärztekammer, Höhe im Dokument nicht genannt; zwei Wiederholungen; Rücktritt nur mit wichtigem Grund, sonst gilt die Prüfung als nicht bestanden
HessenLandesärztekammer Hessen im Auftrag des Landesamts für Gesundheit und Pflege (HLfGP)Antrag nur über ein digitales Portal; Kenntnisprüfung in Marburg und in Bad Nauheim; Ablauf mit Schauspielpatient, schriftlicher Dokumentation und mündlicher Prüfung; Gebühr im Dokument nicht genannt
Nordrhein-WestfalenÄrztekammer Westfalen-Lippe, unterstützt von der Ärztekammer NordrheinZuständigkeit seit Februar 2021; laut Ärzteblatt-Meldung vom Januar 2022 Termin innerhalb eines Monats, zentraler Prüfort und Simulationspatienten; neuere Angaben haben wir nicht geprüft
Bayernnicht verifiziertDas von uns gefundene Merkblatt galt für Pflegefachpersonen, nicht für Ärzte. Keine Angabe zu Ärzten.
übrige Ländernicht geprüftFragen Sie die zuständige Behörde oder Ärztekammer nach Ablauf, Wartezeit und Gebühr.

Zwei Folgerungen für die Planung. Erstens: Die Wartezeit hängt stark vom Land ab. In Niedersachsen beträgt sie laut Infoblatt mehrere Monate, weil Termine nach Anmeldereihenfolge vergeben werden. Zweitens: Reichen Sie die Anmeldung so früh ein, wie es das Verfahren erlaubt, geben Sie einen Wunschmonat an und planen Sie Ihre Vorbereitung rückwärts vom wahrscheinlichen Termin.

Wiederholung und Rücktritt

Die Kenntnisprüfung kann zweimal wiederholt werden. In Niedersachsen muss sie als Ganzes wiederholt werden, bei Nichtbestehen erhalten Sie einen Bescheid und entscheiden, ob Sie wiederholen oder den Antrag zurückziehen. Wer einen Termin unentschuldigt versäumt, trägt in Niedersachsen die für diesen Termin angefallenen Kosten. In Hamburg gilt ein Versäumnis ohne wichtigen Grund als „nicht bestanden“, und ein Rücktritt muss unverzüglich mitgeteilt werden, bei Krankheit gegebenenfalls mit ärztlichem Attest.

Was die Reform von 2026 ändern soll

Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 dem Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren zugestimmt. Nach dem Bericht des Deutschen Ärzteblatts vom selben Tag soll für Abschlüsse aus Drittstaaten die Kenntnisprüfung zur Regel werden, als Berufszulassungsprüfung mit einheitlichem Maßstab. Die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung soll nur noch optional angeboten werden, damit aufwendige Übersetzungen und Beglaubigungen entfallen. Ein Datum für das Inkrafttreten nennt der Bericht nicht.

Die Details soll eine Änderung der Approbationsordnung regeln. Dazu liegt ein Referentenentwurf vom 20. Mai 2026 vor (Bundesgesundheitsministerium), die Bundesärztekammer hat am 12. Juni 2026 Stellung genommen. Nach dem Entwurf:

  • wird die Kenntnisprüfung eine mündlich-praktische Prüfung mit vorgeschalteter patientenbezogener Vorbereitung an einem Tag (§ 37 ÄApprO-E),
  • besteht die Kommission aus zwei statt drei Prüfern,
  • dauert die Prüfung je Kandidat mindestens 90 und höchstens 120 Minuten,
  • ist die Prüfung bestanden, wenn beide Prüfer sie als bestanden bewerten,
  • bleibt es bei zwei Wiederholungen,
  • soll die Prüfung innerhalb von sechs Monaten nach Antragstellung oder Bescheid ablegbar sein, mit Ladung mindestens fünf Kalendertage vorher.

Das ist ein Entwurf, keine geltende Verordnung. Wir haben nicht verifiziert, ob und in welcher Fassung er in Kraft getreten ist. Der Entwurf nennt eine Übergangsregelung, nach der bisheriges Recht für Antragstellende bis zum 31. Oktober 2026 gilt. Fragen Sie Ihre Behörde, welche Fassung für Ihren Antrag maßgeblich ist.

So bereiten Sie sich vor

Die Prüfung verlangt zwei Dinge: Wissen und die Fähigkeit, es in einer festen Struktur auf Deutsch zu zeigen. Das trainieren Sie getrennt.

  • Struktur der Patientenvorstellung. Üben Sie Anamnese, Untersuchung, Diagnose, Prognose, Therapie und Epikrise als wiederkehrendes Gerüst. Zeitgrenzen wie 30 Minuten für Anamnese und Untersuchung (Hamburg) und 60 Minuten für den Bericht sollten Sie in Echtzeit trainieren.
  • Kernfälle in Innerer Medizin und Chirurgie. Arbeiten Sie die häufigen Krankheitsbilder anhand von Fallvignetten durch. Unsere Fragenbank im M2-Format hilft dabei, Diagnose und Therapie zu festigen. Sie ersetzt nicht das Sprechen.
  • Notfallmedizin, Pharmakologie, Bildgebung, Strahlenschutz, Recht. Diese Bereiche sind ausdrücklich genannt. Nutzen Sie dafür unsere Domänen Notfall, Pharmakologie und Recht.
  • Mündliche Übung. Sprechen Sie mit einer Kollegin oder einem Kollegen die Vorstellung laut durch, mit Zeitlimit. Nehmen Sie sich auf und hören Sie ab.
  • Deutsche Praxis. Leitlinien aus dem AWMF-Register, deutsche Wirkstoffnamen, deutsche Meldepflichten. Was im Heimatland üblich war, gilt nicht automatisch.

Eine Warnung zum Schluss: Die Kenntnisprüfung wird auf Deutsch abgelegt. Wer die Fachsprachprüfung noch vor sich hat, sollte sie nicht mit der Wissensprüfung verwechseln. Beide haben eigene Anforderungen.

Die Patientenvorstellung strukturieren

Ein festes Gerüst entlastet im Stress. Die folgende Gliederung ist eine Übungsvorlage, sie ersetzt nicht die Vorgaben Ihres Landes. Sie lässt sich für Anamnese, schriftlichen Bericht und mündliche Vorstellung gleichermaßen nutzen.

  1. Kopfzeile. Alter, Geschlecht, Aufnahmegrund in einem Satz.
  2. Anamnese. Jetzige Beschwerden mit Beginn, Verlauf und Begleitsymptomen, dann Vorerkrankungen, Medikamente, Allergien, Familien- und Sozialanamnese.
  3. Befunde. Körperliche Untersuchung in Organreihenfolge, danach Labor und Bildgebung, soweit vorhanden.
  4. Beurteilung. Verdachtsdiagnose, Differenzialdiagnosen und eine kurze Begründung.
  5. Plan. Weitere Diagnostik, Therapie, Überwachung, Entlassplanung, Aufklärung.

Trainieren Sie die Gliederung an zehn bis zwanzig häufigen Krankheitsbildern, bis sie automatisch abläuft. In der Prüfung zählt, dass Sie strukturiert und sicher denken. Perfektion in jedem Detail ist weniger wichtig als ein roter Faden.

Das Prüfungsgespräch üben

Im Gespräch fragen die Prüfenden nach Begründungen, Alternativen und Konsequenzen. Typische Frageformen sind: „Was wäre Ihre nächste Maßnahme?“, „Was ist, wenn sich der Zustand verschlechtert?“ und „Warum nicht die andere Option?“. Üben Sie deshalb, laut zu begründen, statt nur Ergebnisse zu nennen. Hilfreich ist ein Übungspartner, der Rückfragen stellt und Sie bewusst unterbricht. Lernen Sie außerdem, Unsicherheit zu benennen: „Das weiß ich nicht sicher, ich würde in der Leitlinie nachsehen“ ist eine professionelle Antwort, wenn sie mit einem sinnvollen Vorgehen verbunden ist.

  • Notfälle zuerst. Nennen Sie bei instabilen Patienten die Sofortmaßnahmen, bevor Sie diagnostizieren.
  • Deutsche Begriffe. Verwenden Sie die gebräuchlichen deutschen Fachbegriffe und Wirkstoffnamen, keine Handelsnamen.
  • Sicherheit und Aufklärung. Erwähnen Sie Einwilligung, Aufklärung und Dokumentation, wo sie hingehören.

Die Wartezeit sinnvoll nutzen

Die Zeit zwischen Antrag und Prüfungstermin kann lang sein. Planen Sie sie in Blöcken: Wissen auffrischen, Gespräch üben, Prüfungsabläufe simulieren. Hospitationen, soweit erlaubt, und Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen, die die Prüfung abgelegt haben, geben realistische Eindrücke. Lassen Sie sich Erfahrungsberichte zeigen, aber bewerten Sie sie kritisch, denn Abläufe unterscheiden sich je Land und ändern sich durch die Reform.

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Frequently asked questions

Was ist der Unterschied zwischen Kenntnisprüfung und M2?

Der M2 ist die schriftliche Multiple-Choice-Staatsprüfung des IMPP für Studierende in Deutschland. Die Kenntnisprüfung ist mündlich-praktisch, mit Patientenvorstellung und Prüfungsgespräch, und richtet sich an ausländische Ärztinnen und Ärzte, deren Ausbildung nicht als gleichwertig anerkannt wird.

Wie lange dauert die Kenntnisprüfung?

Sie findet an einem Tag statt. In Niedersachsen dauert die Patientenvorstellung etwa 60 Minuten, das Prüfungsgespräch 60 bis 90 Minuten pro Person bei Gruppen bis vier Kandidaten. Hamburg nennt mindestens 60 und höchstens 90 Minuten.

Wie oft kann ich die Kenntnisprüfung wiederholen?

Zweimal. In Niedersachsen muss die Prüfung als Ganzes wiederholt werden.

Was kostet die Kenntnisprüfung?

In Niedersachsen 830 Euro (Stand 01.01.2024), zahlbar erst nach Aufforderung durch das NiZzA. Die Gebühren für die Approbation kommen später hinzu. Hamburg und Hessen nennen in den von uns gelesenen Dokumenten keinen Betrag.

In welcher Sprache findet die Prüfung statt?

Auf Deutsch. Bewertet wird auch die ärztliche Gesprächsführung. Die Fachsprachprüfung als eigene Prüfung mit C1-Niveau müssen Sie je nach Verfahren zusätzlich nachweisen.

Wird die Kenntnisprüfung durch das Gesetz von 2026 abgeschafft?

Im Gegenteil: Sie soll für Abschlüsse aus Drittstaaten zur Regel werden. Der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Die Verordnung dazu lag zuletzt als Entwurf vor, ihr Inkrafttreten haben wir nicht verifiziert.

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