Psychiatrie und Psychosomatik tragen in unserer Gewichtung etwa 5 % zum M2 bei, rund 16 von 320 Aufgaben. Das Fach ist klein, aber berechenbar: Diagnosekriterien, Psychopharmaka mit ihren Nebenwirkungen und der rechtliche Umgang mit Zwang und Suizidalität kehren in jedem Termin wieder. Der Schlüssel ist, ICD-Kategorien sicher zu trennen, die Medikamentenklassen mit Nebenwirkungen zu verbinden und den Unterschied zwischen Unterbringung nach Landesrecht und Betreuungsrecht zu verstehen. Das Gewicht ist eine redaktionelle Näherung.
Wie die Aufgaben gebaut sind
Psychiatrische Fallvignetten sind kürzer als internistische, haben aber einen Haken: Mehrere Diagnosen passen scheinbar. Die Aufgabe entscheidet über Dauer, Verlauf, Begleitsymptome und Ausschlusskriterien. Eine depressive Episode mit psychotischen Symptomen unterscheidet sich von der Schizophrenie durch den Verlauf, eine Anpassungsstörung von der Depression durch den Auslöser und die Dauer.
Zweitens prüft das Fach den Umgang mit dem Patienten: Suizidalität erfragen, Aufklärung, Schweigepflicht, Zwangsmaßnahmen. Hier gibt es eindeutige Antworten, die auf Gesetzen beruhen.
Themen und Prüfungslogik
| Thema | Was gefragt wird |
|---|---|
| Depressive Episode, bipolare Störung | Diagnosekriterien, Schweregrad, Pharmakotherapie, Phasenprophylaxe, Abgrenzung |
| Schizophrenie und psychotische Störungen | Positiv- und Negativsymptomatik, Antipsychotika, Verlauf, Rezidivprophylaxe |
| Angststörungen und Panikstörung | Diagnostik, Psychotherapie, Medikamente, Abgrenzung zu körperlichen Ursachen |
| Zwangsstörung und PTBS | Leitsymptome, Psychotherapie, Pharmakotherapie |
| Suchterkrankungen | Alkohol, Opioide, Benzodiazepine; Abhängigkeitskriterien, Entzug, Substitution |
| Alkoholentzugssyndrom und Delirium tremens | Zeitverlauf, Komplikationen, Behandlung, Thiaminsubstitution |
| Suizidalität und Krisenintervention | Risikoeinschätzung, Gesprächsführung, Maßnahmen bei akuter Gefahr |
| Persönlichkeitsstörungen | Cluster, Borderline, Behandlungsansätze |
| Essstörungen | Anorexie, Bulimie, Komplikationen, Refeeding |
| Somatoforme und dissoziative Störungen | Abgrenzung von körperlichen Erkrankungen, Vorgehen |
| Delir und organische psychische Störungen | Auslöser, Differenzialdiagnose zur Demenz, Behandlung |
| Psychopharmakotherapie und Nebenwirkungen | Lithium, Antipsychotika, Antidepressiva; Kontrollen, Interaktionen, Notfälle wie malignes neuroleptisches Syndrom |
| Unterbringung nach PsychKG und Betreuungsrecht | Voraussetzungen, Zuständigkeit, Richtervorbehalt |
| ADHS und Autismus-Spektrum-Störungen | Diagnostik, Therapieansätze, Komorbidität |
Recht und Leitlinien in Deutschland
Für Depression gibt es eine Nationale VersorgungsLeitlinie, für Schizophrenie, Demenzen und weitere Störungen S3-Leitlinien. Beide finden Sie über das AWMF-Register.
Zwangsmaßnahmen sind der rechtliche Kern. Zwei Systeme laufen nebeneinander. Die Unterbringung psychisch Kranker nach den Landesgesetzen (PsychKG der Länder) dient der Abwehr akuter Gefahren und läuft über gerichtliche oder behördliche Verfahren je nach Land. Die betreuungsrechtliche Unterbringung nach § 1831 BGB setzt einen Betreuer voraus: Sie ist nur bei Gefahr der Selbsttötung oder erheblichen Selbstschädigung oder bei notwendiger Behandlung bei fehlender Einsichtsfähigkeit zulässig und braucht die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Ohne vorherige Genehmigung ist sie nur bei Gefahr im Verzug möglich, die Genehmigung ist unverzüglich nachzuholen. Das gilt auch für freiheitsentziehende Maßnahmen wie mechanische Fixierung oder dauerhafte sedierende Medikation. Das PsychKG ist Landesrecht, Details unterscheiden sich, kennzeichnen Sie das in Antworten.
Die Schweigepflicht (§ 203 StGB) gilt auch gegenüber Angehörigen, solange keine Entbindung oder Rechtfertigung vorliegt. Opioidsubstitution und Betäubungsmittel unterliegen dem Betäubungsmittelrecht. Mehr in der Domäne Recht und Ethik.
Drei typische Fallen
- PsychKG gegen Betreuungsrecht. Wer entscheidet, wer genehmigt, wann ist Eile erlaubt? Die Frage fordert eine klare Zuordnung. Merken Sie sich: § 1831 BGB braucht einen Betreuer und das Betreuungsgericht, die Landesunterbringung läuft nach Landesrecht.
- Lithium und Begleitmedikation. Lithium verlangt Spiegelkontrollen, Nierenfunktion und Schilddrüse. Wirkstoffe wie NSAR, ACE-Hemmer und Thiaziddiuretika können den Spiegel erhöhen. Aufgaben kombinieren Lithium mit einer scheinbar harmlosen Verordnung.
- Entzug oder Delir. Der Zeitverlauf trennt Tremor und vegetative Symptome vom Delirium tremens. Lesen Sie die Zeit seit der letzten Einnahme und die Bewusstseinslage.
So wiederholen Sie die Domäne
- Zwei Lerntage: Tag 1 Affektive und psychotische Störungen, Angst, Zwang, Persönlichkeit; Tag 2 Sucht, Delir, Psychopharmaka, Recht.
- Psychopharmaka-Matrix. Klasse, Beispielwirkstoff, wichtigste Nebenwirkung, notwendige Kontrolle, Notfallkomplikation.
- Kriterienlisten kurz halten. Eine Karte pro Störung mit den drei bis vier Leitkriterien.
- Rechtsfälle üben. Drei Fälle pro Woche: Suizidgefahr mit Verweigerung der Behandlung, Fixierung, Schweigepflicht gegenüber Angehörigen.
Drei Denkwege aus Aufgabenmustern
Die folgenden Muster sind eigene Beispiele zur Veranschaulichung, keine Prüfungsfragen und keine Antwortoptionen. Sie zeigen, in welcher Reihenfolge Sie eine Vignette lesen und entscheiden.
Suizidgedanken und Behandlungsverweigerung
Ordnen Sie zuerst die Akuität: konkrete Pläne, Mittel, Vorgeschichte. Dann folgt die Einwilligungsfähigkeit. Bei akuter Eigengefährdung ist die Unterbringung nach dem Landesrecht der Weg, bei einem vorhandenen Betreuer die Unterbringung nach § 1831 BGB mit Genehmigung des Betreuungsgerichts. Optionen, die den Patienten allein nach Hause entlassen oder Angehörige ohne Entbindung informieren, sind falsch.
Unruhe, Tremor und Halluzinationen am dritten Tag im Krankenhaus
Bei einem Patienten mit bekannter Alkoholabhängigkeit sprechen Verlauf und vegetative Zeichen für ein Entzugsdelir. Es ist ein internistischer Notfall: Überwachung, medikamentöse Behandlung nach Leitlinie, Thiamin, Elektrolyte. Eine Behandlung nur mit Neuroleptika oder ein reines Abwarten ist falsch.
Lithium und eine Magen-Darm-Infektion
Erbrechen und Durchfall erhöhen bei Lithium das Risiko einer Intoxikation, ebenso Begleitmedikamente wie NSAR oder Diuretika. Die Aufgabe verlangt Spiegelkontrolle, Flüssigkeit und Pausieren, nicht das Weiterführen der Dosis. Achten Sie auf Tremor, Verwirrtheit und Ataxie als Warnzeichen.
Selbsttest in Stichworten
Beantworten Sie diese Fragen mündlich, ohne Unterlagen. Wo Sie stocken, liegt Ihr nächster Lernblock. Es sind Prüfimpulse, keine Multiple-Choice-Aufgaben.
- Wie schätzen Sie Suizidalität ein, und welche Maßnahmen schließen sich an?
- Welche Voraussetzungen gelten für eine Unterbringung gegen den Willen?
- Wie unterscheiden Sie Delir, Demenz und Depression?
- Welche Symptome kennzeichnen Alkoholentzug und Entzugsdelir?
- Welche Kontrollen gehören zu Lithium und zu Antipsychotika?
- Wie erkennen Sie ein Serotoninsyndrom und das maligne neuroleptische Syndrom?
Lernhinweis zur Reihenfolge
Beginnen Sie mit den Notfällen und rechtlichen Fragen, weil sie eindeutige Antworten haben, und gehen Sie dann zu den diagnostischen Abgrenzungen über. Üben Sie bei Fallvignetten, zuerst die Gefährdung einzuschätzen und erst danach die Diagnose zu stellen. Legen Sie für Psychopharmaka eine Kontrolltabelle an, in der zu jeder Substanzklasse die wichtigsten Nebenwirkungen und Untersuchungen stehen.
Checkliste vor dem Examen
- Sie trennen Depression, Bipolarität, Schizophrenie und Anpassungsstörung anhand von Verlauf und Auslöser.
- Sie kennen die Gefahren von Lithium, Antipsychotika und Antidepressiva.
- Sie unterscheiden Unterbringung nach Landesrecht und nach § 1831 BGB.
- Sie beherrschen den ersten Schritt bei akuter Suizidalität.
Weiter: Neurologie und Pharmakologie.
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Frequently asked questions
Wie viele Aufgaben hat die Psychiatrie im M2?
Nach unserer Näherung rund 5 %, etwa 16 von 320. In einer Mannheimer Auswertung lag die Psychiatrie bei durchschnittlich 13,8 von rund 311 Fragen. Das IMPP veröffentlicht keine Fachgewichte.
Was ist der Unterschied zwischen PsychKG und Betreuungsrecht?
Die Unterbringung nach dem PsychKG ist Landesrecht und dient der Abwehr akuter Gefahren. Die Unterbringung durch den Betreuer nach § 1831 BGB braucht einen Betreuer und die Genehmigung des Betreuungsgerichts, bei Gefahr im Verzug mit unverzüglicher Nachholung.
Gilt die Schweigepflicht auch gegenüber Angehörigen?
Ja, § 203 StGB schützt Patientengeheimnisse grundsätzlich auch gegenüber Angehörigen, solange keine Entbindung oder Rechtfertigung vorliegt. Sie gilt über den Tod hinaus.
Welche Leitlinien soll ich nutzen?
Die Nationale VersorgungsLeitlinie Depression und die S3-Leitlinien der AWMF, zum Beispiel zu Schizophrenie und Demenzen. Prüfen Sie jeweils die aktuelle Fassung.